Öffentlicher Dienst Rechner 2026 – TVöD, TV-L & Beamte

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Tarifverträge im öffentlichen Dienst – Überblick

Der öffentliche Dienst in Deutschland wird von mehreren Tarifverträgen geregelt. Der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) gilt für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen mit den Entgeltgruppen E 1 bis E 15Ü. Der TV-L regelt die Vergütung der Angestellten in den meisten Bundesländern. Hessen hat einen eigenständigen TV-H.

Daneben existieren Spartentarifverträge: TVöD SuE für den Sozial- und Erziehungsdienst (S-Gruppen S 2–S 18), TVöD Pflege mit der P-Tabelle für Pflegefachkräfte (P 5–P 16), TV-V für Versorgungsbetriebe sowie TV-Ärzte für Klinikpersonal. Die Jahressonderzahlung beträgt je nach Tarifbereich 60–90 % eines Monatsentgelts. Beamtinnen und Beamte erhalten Bezüge nach den Landesbesoldungsgesetzen (A-Besoldung A 2–A 16) oder dem Bundesbesoldungsgesetz.

So funktionieren die Gehaltsrechner

Jeder Rechner auf dieser Seite ermittelt auf Basis der aktuellen Entgelttabellen Ihr voraussichtliches Brutto- und Nettogehalt inklusive aller tariflichen Sonderzahlungen. Wählen Sie zunächst den passenden Tarifvertrag – etwa TVöD Bund für Bundesbehörden, TVöD VKA für kommunale Arbeitgeber, TV-L für Landesdienststellen oder einen der Spartentarife für Pflege, Erziehung oder Versorgungsbetriebe. Anschließend geben Sie Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe ein. Stufen 1 bis 6 werden automatisch nach tariflichen Verweildauern errechnet: in den meisten Gruppen nach 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren Stufenverbleib. Zusätzlich können Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträge und Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung angegeben werden. Der Rechner berechnet dann Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie alle Sozialversicherungsanteile (Rente, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) und gibt das monatliche Netto sowie die Jahresgesamtvergütung inklusive Jahressonderzahlung aus.

Eingruppierung: Welche Entgeltgruppe gilt für mich?

Die Eingruppierung richtet sich nach der überwiegend ausgeübten Tätigkeit und deren Tätigkeitsmerkmal in der Entgeltordnung zum TVöD bzw. TV-L. Typische Beispiele: Verwaltungsfachangestellte in E 6–E 8; Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung in S 8a (TVöD SuE); Sozialarbeiter mit Bachelor-Abschluss in S 11b; Ingenieure und Akademiker mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss in E 13; leitende Stellen in E 14–E 15Ü. Bei Beamten bestimmt die Laufbahn die Besoldungsgruppe: einfacher Dienst A 2–A 5, mittlerer Dienst A 6–A 9, gehobener Dienst A 9–A 13, höherer Dienst A 13–A 16 und darüber B-Besoldung.

Besonderheiten und Zusatzleistungen

Beschäftigte im TVöD und TV-L sind über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder eine kommunale Zusatzversorgungskasse (ZVK) betrieblich rentenversichert. Die Arbeitgeberbeiträge zur VBL betragen 6,45 % (TVöD Bund); Arbeitnehmer leisten 1,81 %. Im TVöD Bund und TVöD VKA gibt es ab 2027 zudem das Zeit-statt-Geld-Modell: Beschäftigte können einen Teil der Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage umwandeln. Für Schicht-, Wechselschicht- und Nachtarbeit werden tarifliche Zuschläge gezahlt; die Wechselschichtzulage beträgt im TVöD VKA 155 €/Monat. Pflegekräfte erhalten zusätzlich die monatliche Pflegezulage von 46,02 €.

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