IG Metall – Häufige Fragen

Alles Wissenswerte – für Stammbeschäftigte, Leiharbeiter und Azubis

Nur als Mitglied hast du einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf tarifliche Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Zusätzlich erhältst du: • Kostenlose Rechtsberatung und vollen Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht. • Streikgeld bei Arbeitskampfmaßnahmen. • Zugang zu Beratungsangeboten der IG Metall-Geschäftsstellen.
Nein. Es besteht keine Verpflichtung, dem Arbeitgeber die Gewerkschaftszugehörigkeit mitzuteilen.
Das T-ZUG ist eine jährliche Sonderzahlung, die aus zwei Teilen besteht: • T-ZUG A: 27,5 % deines Monatsentgelts – Auszahlung im Juli. • T-ZUG B (Zusatzbetrag): Ab 2026 beträgt dieser 26,5 % des Facharbeiter-Eckentgelts (ca. 900 €) und wird im Februar ausgezahlt.
Das Transformationsgeld (T-Geld) ist eine zusätzliche jährliche Sonderzahlung neben Urlaubsgeld, T-ZUG und Weihnachtsgeld. • Höhe: 18,4 % deines regelmäßigen individuellen Monatsentgelts. • Auszahlung: Spätestens am 31. Juli (per Betriebsvereinbarung ggf. bis 30. September verschiebbar). • Anspruch: In tarifgebundenen Betrieben für Beschäftigte und Azubis mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit zum Auszahlungstag. • Baden-Württemberg: Dort heißt das T-Geld „Trafobaustein“. Je nach betrieblicher Vereinbarung kann das T-Geld zur Beschäftigungssicherung auch verschoben oder zeitweise ausgesetzt werden.
Beschäftigte mit besonderen Belastungen können das T-ZUG A in 8 freie Tage umwandeln: • Eltern: Mit Kindern unter 12 Jahren im Haushalt. • Pflegende: Für Angehörige ersten Grades (mind. Pflegegrad 1). • Schichtarbeiter: Bei regelmäßiger Nacht- oder Wechselschicht. Frist: Der Antrag muss bis zum 31. Oktober für das Folgejahr gestellt werden.
Ja. Du kannst deine Arbeitszeit für 6 bis 24 Monate auf bis zu 28 Stunden pro Woche senken. • Voraussetzung: Du bist seit mindestens 2 Jahren im Betrieb. • Antrag: Schriftlich mit 6 Monaten Vorlauf zum Quartalsbeginn. Nach Ende der Laufzeit kehrst du automatisch zur Vollzeit zurück.
Kündigung: Kontaktiere sofort deine IG Metall-Geschäftsstelle. Es gelten kurze Klagefristen (3 Wochen ab Zugang der Kündigung). Eingruppierung: Wenn du die gleiche Arbeit wie besser bezahlte Kollegen machst, lass deine Eingruppierung durch den Betriebsrat oder die IG Metall prüfen. Eine Höhergruppierung kann rückwirkend durchgesetzt werden.
Nein. Überstunden müssen durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gedeckt sein. Der Betriebsrat hat hier ein starkes Mitbestimmungsrecht und muss Mehrarbeit zustimmen.
ERA steht für „Entgelt-Rahmen-Abkommen". Die ERA-Tabelle definiert die Grundentgelte für 17 Entgeltgruppen (EG 1–17) in der Metall- und Elektroindustrie. Die Höhe variiert je nach Tarifgebiet (Bundesland) und wird regelmäßig durch Tarifverhandlungen angepasst.
Die aktuelle Tariferhöhung von +3,1 % gilt ab 01.04.2026. Der Tarifvertrag läuft bis 31.10.2026. Verhandlungen für den Folgeabschluss beginnen voraussichtlich Herbst 2026.
Der Rechner berechnet dein Bruttogehalt anhand der ERA-Entgelttabelle deiner Region. Du wählst Tarifabschluss, Bundesland, Entgeltgruppe und Stufe – der Rechner berücksichtigt automatisch alle Sonderzahlungen, T-ZUG, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Optional ist eine Brutto-Netto-Umrechnung verfügbar.
Nein. Dieser Rechner ist eine Simulation und dient nur zu Informationszwecken. Er ist keine rechtsverbindliche Gehaltsberechnung. Die genaue Höhe deines Gehalts hängt von deinem Arbeitsvertrag und betrieblichen Vereinbarungen ab. Konsultiere im Zweifelsfall deine Personalabteilung oder deinen Betriebsrat.